Eine schädliche Bodenveränderung / Altlast besteht insoweit nicht.
Das Untersuchungsergebnis indiziert nicht das Erfordernis von Sanierungs-,
Schutz- oder Beschränkungsmaßnahmen. Gegebenenfalls sind jedoch weitere
Untersuchungen erforderlich.
Das Untersuchungsergebnis indiziert nicht das Erfordernis von Sanierungs-,
Schutz- oder Beschränkungsmaßnahmen.
Die Untersuchung liefert keine eindeutige Bewertungsgrundlage.
Weitere Untersuchungen sind notwendig, um beurteilen zu können,
ob ein überschritten oder unterschritten ist.
Der ist überschritten.
Es sind nach den Umständen des Einzelfalls weitere Untersuchungen
durchzuführen, um festzustellen, ob eine schädliche
Bodenveränderung / Altlast vorliegt. Dies kann gegebenenfalls im Rahmen
der Detailuntersuchung erfolgen. Jedoch kann die Feststellung einer
schädlichen Bodenveränderung / Altlast bei Zusammentreffen ungünstiger
Umstände auch bereits auf Grundlage der Prüfwertüberschreitung
getroffen werden.
Sanierungs-, Schutz- oder Beschränkungsmaßnahmen sind i.d.R. erforderlich.
Eine schädliche Bodenveränderung / Altlast liegt i.d.R. vor. Aufgrund der
Gegebenheiten des Einzelfalls ist zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen
verhältnismäßig sind.
Sanierungs-, Schutz- oder Beschränkungsmaßnahmen sind i.d.R. erforderlich.
Aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls ist zu entscheiden, ob und welche
Maßnahmen verhältnismäßig sind.
Für den gewählten Analyten konnte keine Ergebnisunsicherheit berechnet werden.
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Überschreitet der Ergebnisunsicherheitsbereich den Prüfwert erheblich:
Es ist zu prüfen, ob die wesentlichen Ursachen für die hohe Unsicherheit
zu ermitteln sind (z.B. Probenraster, Probennahme, Fundamentalvariabilität,
Analytik), um mit geeigneten Maßnahmen diese Komponente(n) gezielt zu
reduzieren. Andernfalls sollte eine Detailuntersuchung in Betracht gezogen
werden. Alternativ kommt in Betracht, die Gefährdungsabschätzung
gegebenenfalls auf Grundlage anderer Umstände des Einzelfalls abzuschließen.
Andernfalls:
Es ist zu prüfen, ob die Gefährdungsabschätzung auf Grundlage anderer
Untersuchungsergebnisse bzw. Umstände des Einzelfalls abgeschlossen werden
kann. Gegebenenfalls sollte zur Detailuntersuchung übergegangen werden.
Wenn der Kontaminationsbereich klein ist und die Gefährdungen gering sind,
ist zu prüfen, ob der Altlastenverdacht ausgeräumt ist oder jedenfalls auf
weitere Untersuchungen einstweilen verzichtet werden kann.
Überschreitet der Ergebnisunsicherheitsbereich den Prüfwert erheblich:
Es ist zu prüfen, ob die wesentlichen Ursachen für die hohe Unsicherheit zu
ermitteln sind (z.B. Probenraster, Probennahme, Fundamentalvariabilität,
Analytik), um mit geeigneten Maßnahmen diese Komponente(n) gezielt zu
reduzieren. Andernfalls sollte eine Detailuntersuchung in Betracht gezogen
werden. Gegebenenfalls kann das Erfordernis von Sanierungs-, Schutz- oder
Beschränkungsmaßnahmen aufgrund anderer Umstände des Einzelfalls beurteilt
werden.
Andernfalls:
Es ist zu prüfen, ob das Erfordernis von Sanierungs-, Schutz- oder
Beschränkungsmaßnahmen aufgrund anderer Untersuchungsergebnisse bzw.
Umstände des Einzelfalls beurteilt werden kann.
Es ist in Betracht zu ziehen, den Untersuchungsumfang zu erweitern, um die
Ergebnisunsicherheit zu reduzieren. Andernfalls sollte eine
Detailuntersuchung in Betracht gezogen werden. Alternativ kommt in
Betracht, die Gefährdungsabschätzung gegebenenfalls auf Grundlage anderer
Umstände des Einzelfalls abzuschließen.
Es ist in Betracht zu ziehen, den Untersuchungsumfang zu erweitern, um die
Ergebnisunsicherheit zu reduzieren. Andernfalls sollte eine
Detailuntersuchung in Betracht gezogen werden. Gegebenenfalls kann das
Erfordernis von Sanierungs-, Schutz- oder Beschränkungsmaßnahmen aufgrund
anderer Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Überschreitet der Ergebnisunsicherheitsbereich den Prüfwert erheblich:
Es ist eingehend zu prüfen, ob die wesentlichen Ursachen für die hohe
Unsicherheit zu ermitteln sind (z.B. Probenraster, Probennahme,
Fundamentalvariabilität, Analytik), um mit geeigneten Maßnahmen diese
Komponente(n) gezielt zu reduzieren. Alternativ kommt in Betracht, die
Gefährdungsabschätzung gegebenenfalls auf Grundlage anderer Umstände des
Einzelfalls abzuschließen.
Andernfalls:
Es ist zu prüfen, ob die Gefährdungsabschätzung auf Grundlage anderer
Untersuchungsergebnisse bzw. Umstände des Einzelfalls abgeschlossen werden
kann. Wenn der Kontaminationsbereich klein ist und die Gefährdungen gering
sind, ist zu prüfen, ob der Altlastenverdacht ausgeräumt ist oder
jedenfalls auf weitere Untersuchungen einstweilen verzichtet werden kann.
Überschreitet der Ergebnisunsicherheitsbereich den Prüfwert erheblich:
Es ist eingehend zu prüfen, ob die wesentlichen Ursachen für die hohe
Unsicherheit zu ermitteln sind (z.B. Probenraster, Probennahme,
Fundamentalvariabilität, Analytik), um mit geeigneten Maßnahmen diese
Komponente(n) gezielt zu reduzieren. Gegebenenfalls kann das Erfordernis
von Sanierungs-, Schutz- oder Beschränkungsmaßnahmen aufgrund anderer
Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Andernfalls:
Es ist zu prüfen, ob das Erfordernis von Sanierungs-, Schutz- oder
Beschränkungsmaßnahmen aufgrund anderer Umstände des Einzelfalls beurteilt
werden kann.
Es ist in Betracht zu ziehen, den Untersuchungsumfang zu erweitern, um die
Ergebnisunsicherheit zu reduzieren. Alternativ kommt in Betracht, die
Gefährdungsabschätzung gegebenenfalls auf Grundlage anderer Umstände des
Einzelfalls abzuschließen.
Es ist in Betracht zu ziehen, den Untersuchungsumfang zu erweitern, um die
Ergebnisunsicherheit zu reduzieren. Gegebenenfalls kann das Erfordernis von
Sanierungs-, Schutz- oder Beschränkungsmaßnahmen aufgrund anderer Umstände
des Einzelfalls beurteilt werden.
Zufällige Abweichungen des Probennahmeverfahrens
Fundamentalvariabilität der Analysenprobe
Fundamentalvariabilität der vermahlenen Laborprobe
Fundamentalvariabilität der Analysenprobe
Zufällige Abweichungen des Analysenverfahrens
Zufällige Abweichungen zwischen den
Proben aufgrund räumlicher Heterogenität
Systematische Abweichungen des Probennahmeverfahrens
Systematische Abweichungen des Analysenverfahrens
(systematische Laborabweichungen)